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Wie wir arbeiten

Unsere Arbeit wird bestimmt durch drei Grundsätze:

  • Wir unterliegen der Schweigepflicht
  • In der Beratung gilt das Neutralitätsgebot
  • Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei

Was geschieht im Erstgespräch?

In einem ersten persönlichen Gespräch in der Beratungsstelle wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam ein möglichst genaues Bild von Ihrer Situation und Ihrem Anliegen  machen. Wir nehmen zusammen  eine erste Auftragsklärung vor, verständigen uns über die Ziele der Beratung und das weitere Vorgehen.

Zum Erstgespräch laden wir in der Regel die Eltern oder auch die ganze Familie ein. Dies entspricht dem Grundgedanken systemischen Arbeitens, dem wir uns verpflichtet sehen. Wie dies im Einzelfall aussieht, wird zuvor mit Ihnen telefonisch besprochen.

Wie verläuft die weitere Beratung?

Im weiteren Beratungsverlauf suchen wir mit allen Beteiligten nach Lösungen und Veränderungsmöglichkeiten, die für Sie und Ihre Familie passend sind. Dabei ist es uns besonders wichtig, Sie in der Nutzung Ihrer eigenen Fähigkeiten und Ressourcen zu unterstützen.

Falls Sie das wünschen, können wir auch Kontakt zu anderen Institutionen aufnehmen.

Wie lange dauert der Beratungsprozess?

Wie lange ein Beratungsprozess dauert, hängt stark von Ihrem Anliegen, der jeweiligen Lebenssituation und den sich daraus ergebenden Erfordernissen ab. Im Schnitt bewegt sich die Beratungsdauer zwischen  1 und 10 Sitzungen – dies kann aber individuell auch ganz anders aussehen. Wir entscheiden darüber im Einzelfall mit Ihnen zusammen.

Zwischen Ihnen und der Beraterin / dem Berater muss sich eine vertrauensvolle Beziehung entwickeln können. Deshalb unterliegen wir der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit.  Das heißt: Personen außerhalb der Beratungsstelle oder andere Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Jugendamt etc., erfahren nichts vom Inhalt der Beratungen. Sollten jedoch Gespräche mit Außenstehenden sinnvoll und nötig sein, dann werden wir nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis tätig. Allein im Falle einer Kindeswohlgefährdung sind die Berater befugt, auch ohne ausdrückliches Einverständnis der Eltern zu handeln, wenn dies erforderlich ist.

Ihre aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Erfolg.

Die Bereitschaft aller Beteiligten, bei gemeinsamen Terminen in der Beratungsstelle miteinander zu reden und den Blick nach vorne zu richten, ist für ein erfolgreiches Arbeiten unverzichtbar. Unter unserer fachlichen Gesprächsleitung haben Sie dann die Chance, gemeinsam mit uns an Ihren Zielen zu arbeiten und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu finden.

Unser Leitbild